Das Präsidium

Die Mitgliederversammlung der GPRA hat das Präsidium im März 2025 für zwei Jahre gewählt. Der/die Präsident/in, bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Präsident/in, vertritt die GPRA gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Das Präsidium ist zur Entscheidung über alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung in der Satzung oder nach Gesetz übertragen sind.


GPRA Präsident

CEO Ketchum Germany, Hamburg


stv. GPRA Präsidentin

Co-CEO komm.passion | Team Farner, Hamburg


GPRA Präsidiumsmitglied & Schatzmeisterin

Geschäftsführende Gesellschafterin consense communications, München


GPRA Präsidiumsmitglied

Geschäftsführender Gesellschafter Faktenkontor, Hamburg


GPRA Präsidiumsmitglied

Geschäftsführerin MSL Germany, Berlin