DRPR findet Künast-Urteil nicht nachvollziehbar
Darmstadt, 03.10.2019 – Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), das Selbstkontrollorgan der PR-Branche, kritisiert die Entscheidung des Landgerichts Berlin, die beleidigenden Äußerungen gegen die Politikerin Renate Künast nicht zu ahnden.
„Dass sich Hass und Hetze im Schutz der Anonymität ausbreiten dürften, während die persönliche Ehre der Diffamierung preisgegeben wird, ist für uns nicht nachvollziehbar und hat eine fatale Signalwirkung“, betont der Ratsvorsitzende Prof. Dr. Lars Rademacher.
In Wissenschaft, Politik und Gesellschaft wird allerorten über den richtigen Umgang mit Hatespeech gerungen. Vor diesem Hintergrund ist das Berliner Urteil aus Sicht des Rates sehr unverständlich, weil es jede Sanktionsmöglichkeit negiert und „Trolle“ und „Hater“ bestärkt. „Wir appellieren daher an das Beschwerdegericht, dieses Urteil zugunsten eines Schutzes der persönlichen Ehre zu korrigieren“, so der Ratsvorsitzende.
Der DRPR setzt sich seit mehr als 30 Jahren für Freiheit und Vielfalt der Argumente im öffentlichen Diskurs sowie für die Transparenz der Quellen ein. Mit einer eigenen Onlinerichtline, die inzwischen von einer Vielzahl der Kommunikationsverbände mitgetragen wird, setzt der Rat sich dafür ein, dass Absender und Quellen im Netz transparent gemacht werden.
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